Clever-parken - Berlin Schönefeld


Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Allgemeines

Für alle mit der Firma Parkterminal- A13 geschlossenen Verträge gelten folgende Allgemeine Geschäftbedigungen für Parkservice inklusive alle Leistungen.

1. Reservierungsannahme und Anspruch auf Leistungen nur nach Bestätigung der AGB.

Ein Vertrag mit der Firma Parkterminal - A13 / Clever parken BER kommt nur durch und nach uneingeschränkter Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens zustande. Die AGB müssen durch entsprechende Bekundung bestätigt und ohne Ausnahme und Vorbehalt angenommen werden. Eine Reservierung ist ohne Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich (lt. Gesetzgeber)

Eine Reservierung erfolgt grundsätzlich in Schriftform oder über die Internetseite ( Buchungsformular). Die AGB müssen vom Kunden gelesen, angenommen und das Einverständnis durch das Anklicken des Kontrollkästchens uneingeschränkt bestätigt werden.

2. Leistungsumfang

Parken an der A13 in der Nähe des Flugahfen Berlin- Schönefeld ( Willi Brandt).

 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit unseren Kostenlosen Shuttle zum Flughafen und zurück zum Parkplatz im Rahmen der Landezeiten zu nutzen. Sonstige Sonderfahrten werden separat berechnet.

Der Betreiber behält sich vor, in besonderen Fällen ( besonderem Shuttletransferbedarf, z.B. nach verspäte gelandeten Flugzeugen) bei Rückkehr nur den Fahrer zu seinem Fahrzeug zurück zu transportieren. Dies dient in beiderseitigem Interresse dazu, gleichzeitig mehrere Fahrer zu transportieren und damit die Kunden insgesamt schneller zu Ihrem Fahrzeug zu bringen. Die Rückführung zum PKW erfolgt zeitnah, nach Ankunft am Flughafen Berlin - Schönefeld ( SXF).

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rückführung in Einzelfällen auch im Rahmen eines Sammeltransports erfolgt und hierdurch eine verzögerte Rückführungszeit eintreten kann.

Im Rahmen des Transfers zum Abfertigungsterminal und bei Abholung können bei einer hohen Anzahl von zu befördernden Personen oder bei Verspätungen von ankommenden Flugzeugen für den Kunden Wartezeiten auftreten, die von unserem Umternehmen Parkterminal -A13 und Clever parken BER nicht zu Verantworten und zu beeinflussen sind ( höhere Gewalt- z.B. Stau auf der Straße oder in der Luft).

Essen und Trinken ist während des Transfers aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Bitte beachten Sie, dass unser kostenloser Fahrservice NUR für die Insassen des beim Parkservice parkenden Fahrzeugs gilt.

Wenn Sie Zeit sparen wollen,empfehlen wir Ihnen, die Mitfahrenden vorab samt Gepäck zum einchecken zum Flughafen zu bringen und dann als Fahrer allein den Wagen zu uns zubringen. Sie werden dann zügig zum Flughafen zurück gefahren.

Der Fahrbetrieb findet an allen Wochentagen, sowie Feiertagen und am Wochenende statt. Das Unternehmen Parkterminal - A13 und Clever parken BER ist aktuell ganzjährig 24 Stunden pro Tag für sie da.

 

B) Verträge mit dem Parkterminal - A13 und Clever parken BER

Sämtliche mit dem Parkterminal geschlossenen Verträge sind rechtsbindend und rechtswirksam.

1. Freibleibenes Angebot

Das Parkterminal mittels der Webseite oder anderen Werbeträgern unterbreitete Angebot ist freibleibend. Das Angebot wird erst durch die Bestätigung der Reservierungsanfrage unsererseits und Bezahlung ( Geldeingang) bindend.

2. Vertragsgegenstand

Vertrag mit Parkterminal -A13 und Clever Parken BER kommt erst mit Buchungsbestätigung und Vergabe der Buchungsnummer zustande. ( Barzahlung, EC-/Kreditkarte  oder Überweisung) Währung € (EUR). Dieser beinhaltet ausschließlich den zu erbringenden Parkplatzservice auf den Parkplatzflächen der Unternehmen Parkterminal - A13 und Clever Parken BER sowie dem Shuttleservice zum und vom Flughafen Berlin- Schönefeld dem, vorher der Firma mitgeteilten Abflugs- bzw. Ankunftstermin zu den ebenfalls vorher mitgeteilten Zeiten. Weitere, kostenpflichtige Dienstleistungen werden gesondert vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens zwei Stunden vor Abflug, sich bei uns einzufinden.

3. Zustandekommen der Reservierung

Reservierungen werden zu allen Tages- und Nachtzeiten online über das Buchungsformular entgegen genommen. Ihre Reservierungsanfrage muss mindestens ein Tag  spätestens 6 Stunden vor Ankunft bei uns eingegangen sein.

Eine Reservierung kommt erst durch eine entsprechende Bestätigung durch das Unternehmen Parkterminal- A13 und Clever Parken BER zustande. Die Bestätigung erfolgt online innerhalb von 24 Stunden nach Reservierungsanfrage via E-Mail.

Ein Anspruch auf einen PKW - Stellplatz sowie den angeschlossenen Shuttle- Service besteht ausschließlich nach erhalt der Reservierungsbestätigung und Bezahlung des Kunden ( Geldeingang).

4. Stornierungen des Reservierungsauftrages durch den Kunden

Ein  durch schriftliche Reservierung zustande gekommener Vertrag zwischen dem Parkterminal -A13 und Clever Parker BER und dem Kunden kann bis zu 4 Stunden vor vereinbarten Reservierungsdatum storniert werden.

5. Stornierung durch Parkterminal -A13 und Clever parken BER

Eine Stornierung eines bereits bestätigten Reservierungsauftrags durch Parkterminal-A13 und Clever Parken BER selbst ist in der Regel nicht möglich. Außer höherer Gewalt (z.b. Erdbeben usw.).

Ist unser Unternehmen jedoch nicht in der Lage den Auftrag auszuführen, muss und wird unser Unternehmen eine adäquate Ersatzlösung zu gleichen Kosten gewährleisten. Allerdings können Reservierungsanfragen jederzeit und ohne Begründung sofort bei Anfrage abgelehnt werden.

Darüber hinaus unterliegt Parkterminal-A13 und Clever Parken BER keiner Beförderungspflicht. Stark alkoholisierte oder randalierende Personen, werden von uns aus Sicherheitsgründen nicht befördert.

C) Haftungsklauseln

Das Abstellen des Farhrzeugs auf den von uns bereitgestellten Parkplätzen erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

Das Unternehmen Parkterminal-A13 und Clever Parken BER übernimmt keinerlei Haftung. Parkterminal haftet zudem nicht für Brandschäden, Diebstahl, Beschädigung des Fahrzeugs während der vereinbarten Parkdauer.

In keinem Fall haftet Parkterminal -A13 und Clever Parken BER für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatz verursachte Unfälle mit Sach- und / oder Personenschäden.

Für Personenschäden, die auf dem Firmengelände des Parkterminal-A13 und Clever Parken BER oder im Verlauf des durchgefürhten Shuttle- Service selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten, übernimmt unser Unternehmen  Parkterminal-A13 und Clever Parken BER keine Haftung.

Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften (StVO). Der Kunde hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnung des Betriebspersonals und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten. Auf dem gesamten Gelände des Parkterminal-A13 und Clever Parken BER dürfen Fahrzeuge nur im Schritttempo gefahren werden.

Die Benutzung der KFZ - Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.

Für alle Forderungen aus dem Mietvertrag oder anderen Schäden, die durch das Fahrzeug des Kunden verursacht wurden, hat das Parkterminal-A13 und Clever Parken BER ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht am eingstellten Kraftfahrzeug und dessen Zubehör nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Parkterminal -A13 und Clever Parken BER können vom Kunden verlangen, dass die zum Parken berechtigten Kraftfahrzeuge in geeigneter Weise (z.B. durch hinterlegen von Belegen hinter Windschutzscheibe)kenntlich gemacht werden, außerdem ist es dem Parkterminal-A13 und Clever parken BER gestattet, die über die vereinbarte Parkdauer hinaus stehenden Kraftfahrzeuge durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Parkgebühr freizugeben.

Parkterminal-A13 und Clever Parken BER kann auf Kosten und Gefahr des Kunden eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgrundstück entfernen lassen, wenn:

  • Fahrzeug unberechtigt abgestellt worden ist
  • der Mietvertrag beendent ist
  • Behörden wie Polizei das Auto aus Verkehr gezogen hat

Parkterminal -A13 und Clever Parken BER haften im Rahmen seiner Haftpflichteversicherung nur für Schäden, die durch seine eigenen Mitarbeiter grob fahrlässig verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung wird vorsorgliche ausgschlossen.

Parkterminal-A13 und Clever parken BER übernehmen keinerlei Obhutspflichten. Die KFZ- Einstellung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden und es dürfen nur amtlich zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden. Eine Personenhaftpflicht besteht nicht.

Der Kunde haftet für alle durch Ihn selbst verursachten Schäden selbst. Wir weisen explizit darauf hin, dass für Schäden , die durch andere Kunden oder sonstige dritte verursacht wurden sind, eine Haftung vom Parkterminal-A13 und Clever Parken BER ausgeschlossen sind. Der Kunde ist verpflichtet, durch Ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor verlassen unseres Geländes bei einem Mitarbeiter des Parkterminal-A13 und Clever Parken BER zu melden und bei Unklarheiten über den Schadensverursacher zur Spurensicherung die Poizei zu rufen.

Das Überlassen des Fahrzeugs an Mitarbeiter vom Parkterminal-A13 und Clever Parken BER erfolgt auf eigene Gefahr.

Parkterminal-A13 und Clever Parken BER übernehmen keine hieraus evtl. entstehenden Schadensansprüche.

Generell besteht keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene (Wert-) Gegenständ und keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des Shuttle - Service an Gepäckstücken des Kunden von diesen selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet aufgetreten sind.

Nach erfogter Einstellung des Fahrzeuges ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug verkehrsüblich zu sichern. Er hat das Fahrzeug beim verlassen ordnungsgemäß abzuschließen, das Licht auszumachen und zu kontrollieren, ob alle Fenster verschlossen sind. Mit dem verlassen des Fahrzeugs gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäß übergeben.

Parkterminal -a13 und Clever Parken BER haftet in keinem Fall für eine verspätete Ankunftzeit am Abflugterminal in dem Sinne, dass der Flug nicht mehr wahrgenommen werden kann. Dies gilt sowohl beim Vorliegen höherer Gewalt als auch bei verspäteter Ankunft des Kunden beim Unternehmen Parkterminal-A13 und Clever Parken BER. Sollte der beschriebene Fall eintreten, kann der Reservierungsauftrag vom Kunden storniert werden.

D) Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise

Die Preise sind freibleibend und werden erst nach Geldeingang rechtsbindend. Die publizierten Preise beinhalten 19% Mehrwertstuer.

2 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung ist im Vorfeld mittels Überweisung vor in Anspruchnahme der Parkplatzleistung zu bezahlen. ( Spätstens 1 Woche vor Reiseantritt)

3. Die Reservierung ist verbindlich

Die Buchungsreservierung ist verbindlich. Bei Nichterscheinen ohne Absage oder Stornierung ist der volle Preis zu entrichten!

Gerichtstand ist Potsdam